
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell geltenden Kostenzuschüsse (Stand März/2024):
Kostenzuschüsse der einzelnen Versicherungen
Höhe der Kostenzuschüsse Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Einzelsitzung | 30 Minuten | € 19,30 |
Einzelsitzung | 60 Minuten | € 33,70 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 45 Minuten | € 8,50 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 90 Minuten | € 12,10 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 135 Minuten | € 20,50 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | 75 Minuten | € 42,70 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | 100 Minuten | € 60,10 |
Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Einzelsitzung | ab 25 Minuten | € 26,26 |
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 45,00 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 45 Minuten | € 10,51 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 90 Minuten | € 15,01 |
Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Einzelsitzung | ab 25 Minuten | € 27,10 |
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 46,60 |
Einzelsitzung | ab 100 Minuten | € 93,10 |
Gruppensitzung | ab 45 Minuten | € 10,90 |
Gruppensitzung | ab 90 Minuten | € 15,60 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | ab 50 Minuten | € 59,30 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | ab 100 Minuten | € 83,40 |
Behandlungseinheiten unter 25 Minuten Dauer werden nicht vergütet. Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn TeilnehmerInnen werden nicht vergütet.
Weitere Informationen zum Kostenzuschuss und den Voraussetzungen finden Sie hier: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen
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