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Kostenzuschuss von klinisch-psychologischer Behandlung

sarahalhashimi


Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.


Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell geltenden Kostenzuschüsse (Stand März/2024):

Kostenzuschüsse der einzelnen Versicherungen

Höhe der Kostenzuschüsse Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Einzelsitzung

30 Minuten

€ 19,30

Einzelsitzung

60 Minuten

€ 33,70

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

45 Minuten

€ 8,50

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

90 Minuten

€ 12,10

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

135 Minuten

€ 20,50

Familiensitzung (mindestens 3 Personen)

75 Minuten

€ 42,70

Familiensitzung (mindestens 3 Personen)

100 Minuten

€ 60,10

Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Einzelsitzung

ab 25 Minuten

€ 26,26

Einzelsitzung

ab 50 Minuten

€ 45,00

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

45 Minuten

€ 10,51

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

90 Minuten

€ 15,01

Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Einzelsitzung

ab 25 Minuten

€ 27,10

Einzelsitzung

ab 50 Minuten

€ 46,60

Einzelsitzung

ab 100 Minuten

€ 93,10

Gruppensitzung

ab 45 Minuten

€ 10,90

Gruppensitzung

ab 90 Minuten

€ 15,60

Familiensitzung (mindestens 3 Personen)

ab 50 Minuten

€ 59,30

Familiensitzung (mindestens 3 Personen)

ab 100 Minuten

€ 83,40

Behandlungseinheiten unter 25 Minuten Dauer werden nicht vergütet. Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn TeilnehmerInnen werden nicht vergütet.


Weitere Informationen zum Kostenzuschuss und den Voraussetzungen finden Sie hier: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen


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© 2025 Mag.ª Sarah Al Hashimi - Foto: Claudia Rohrauer

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